Du kannst auch wählen!*
*Die Regelungen der Wahlberechtigung bei der Kommunalwahl sind anders als bei der Bundestagswahl.
Wählen darf, wer am Tag der Wahl …
- … die deutsche Staatsbürgerschaft hat oder die eines anderen EU-Mitgliedsstaates
- … mindestens 16. Jahre alt ist
- … mindestens seit dem 29.08.2025 in Duisburg wohnt
Aber was wird eigentlich gewählt??
Am 14.09 wird in Duisburg
- der*die Oberbürgermeister*in
- der Rat der Stadt
- die Bezirksvertretung
- das Ruhr-Parlament
Es wird außerdem der Integrationsrat gewählt. Dieser darf von allen gewählt werden, die …
- … nicht von Geburt an Deutsche sind(Art. 116 Absatz 1 GG)
- … eine andere Staatsangehörigkeit besitzen
- … die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten haben oder
- … die deutsche Staatsbürgerschaft auf anderem Weg erworben haben
- … mindestens 16 Jahre alt sind,
- … sich mindestens seit einem Jahr rechtmäßig in Deutschland aufhalten und
- … mindestens seit dem 22.08.2025 in Duisburg wohnen