Du kannst auch wählen!*

*Die Regelungen der Wahlberechtigung bei der Kommunalwahl sind anders als bei der Bundestagswahl.

Wählen darf, wer am Tag der Wahl …

  • … die deutsche Staatsbürgerschaft hat oder die eines anderen EU-Mitgliedsstaates
  • … mindestens 16. Jahre alt ist
  • … mindestens seit dem 29.08.2025 in Duisburg wohnt


Aber was wird eigentlich gewählt??
Am 14.09 wird in Duisburg

  1. der*die Oberbürgermeister*in
  2. der Rat der Stadt
  3. die Bezirksvertretung
  4. das Ruhr-Parlament

Es wird außerdem der Integrationsrat gewählt. Dieser darf von allen gewählt werden, die …

  • … nicht von Geburt an Deutsche sind(Art. 116 Absatz 1 GG)
  • … eine andere Staatsangehörigkeit besitzen
  • … die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten haben oder
  • … die deutsche Staatsbürgerschaft auf anderem Weg erworben haben
  • … mindestens 16 Jahre alt sind,
  • … sich mindestens seit einem Jahr rechtmäßig in Deutschland aufhalten und
  • … mindestens seit dem 22.08.2025 in Duisburg wohnen




(Quelle: https://www.duisburg.de/microsites/wahlen/wahlen/wahlarten/kommunalwahlen-rat-bezirksvertretungen-ob.php)